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Erste Hilfe für kaputte Fenster

Bei einem kaputten Fenster ist der Schreck erst einmal groß – vor allem in der kalten Jahreszeit. Schließlich dringen durch Risse, Sprünge oder sogar Löcher schnell Kälte und Feuchtigkeit in die Wohnung. Jetzt heißt es erst einmal ruhig bleiben. Hier erklärt Ihnen der Montagebetrieb Haß, was bei einem kaputten Fenster zu tun ist.

Erste Hilfe für kaputtes Fenster
Steve Mann – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Schäden an Fenstern zahlt immer die Person, die sie auch verursacht hat.
  • Bei Einbruch zahlt meistens eine Versicherung, für Ausbesserungen bei Verschleißerscheinung ist der Vermieter oder die Vermieterin zuständig.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird, sonst wird er durch Wind und Wetter immer schlimmer.

Fenster kaputt – wer zahlt?

In der Regel gilt: Wer für das kaputte Fenster verantwortlich ist, muss auch die Reparatur bezahlen. Waren Sie also zu unachtsam oder haben durch falsche Reinigungsmittel das Fenster beschädigt, müssen Sie die Folgen Ihres Tuns auch wieder beseitigen. Ist der Schaden durch Fremde entstanden, haften diese für Reparatur und Austausch. Bei spielenden Kindern, die einen Ball ins Fenster werfen, sind die Eltern verantwortlich.

Ist der Verursacher oder die Verursacherin des Schadens unbekannt, zum Beispiel nach einem Einbruch, übernimmt oft entweder die Gebäudeversicherung des Gebäudeinhabers oder Ihre private Hausratsversicherung die Kosten für die Reparatur. Der Vermieter oder die Vermieterin bezahlt außerdem, wenn ein Fenster wegen Verschleißerscheinungen oder wegen Wetterschäden ausgetauscht werden muss.


Erste Hilfe bei einem kaputten Fenster

Es ist passiert: Sie haben einen Riss im Fenster entdeckt, die Scheibe hat durch eine Unachtsamkeit einen Sprung oder sogar ein Loch. Jetzt gilt es schnell zu handeln. Denn mit der Zeit werden Schäden an Fenstern durch Wind und Wetter, die das Material arbeiten lassen, größer – und das treibt natürlich auch die Kosten für die Reparatur in die Höhe. Bei einem Glasschaden gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Vermieter oder Vermieterin informieren: Bei Schäden durch Materialermüdung zahlt Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin die Fensterreparatur. Dafür müssen Sie das kaputte Fensterglas aber natürlich melden. Am Telefon können Sie auch gleich das weitere Vorgehen besprechen.
  2. Fenster abdichten: Bei einem Riss müssen Sie nichts weiter tun. Hat sich jedoch ein Loch im Fenster gebildet oder fehlt die Scheibe ganz, müssen Sie die Wohnung vor dem Einfluss der Elemente schützen. Dafür bringen Sie mit Klebeband eine robuste Plastikplane am Rahmen an. Im Erdgeschoss ist eine Spanplatte sinnvoll, um die Wohnung bis zur Reparatur zuverlässig vor Einbrechern zu schützen.
  3. Termin zur Reparatur vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fensterbauer in Kiel, der das beschädigte Glas repariert oder austauscht.

Unsichtbare Defekte am Fenster identifizieren

Das Fensterglas ist nicht das einzige Bauteil, das an einem Fenster kaputtgehen kann. Schäden am Fensterrahmen, den Dichtungen oder dem Schließmechanismus beeinträchtigen ebenfalls oft die Dichtigkeit. Dadurch kann Feuchtigkeit eindringen und sowohl das Fenster als auch die Wohnung und Ihre Möbel beschädigen. Prüfen Sie Fenster deswegen regelmäßig, am besten beim Fenster putzen, auf versteckte Schäden und sorgen Sie dafür, dass diese behoben werden.

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