Wenn Sie Ihre alten Fenster gegen neue, moderne Modelle austauschen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Wärmeisolation und zum Einbruchschutz Ihrer Immobilie. Je nach Art und Lage des Gebäudes ist der Fenstertausch jedoch nicht ohne Baugenehmigung möglich. Unser Artikel gibt Ihnen einen Überblick, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wie Sie sich frühzeitig informieren können.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei baulichen Veränderungen an Fenstern oder der Fassade sowie im Bereich des Denkmalschutzes ist eine Baugenehmigung zwingend notwendig.
- Die konkreten Bauvorschriften werden durch das Bundesland und die Kommune vorgegeben, sodass keine einheitliche Regelung vorherrscht.
- Wird die Baugenehmigung nicht eingeholt, können teure Bußgelder auf Sie zukommen sowie die behördliche Anordnung des Rückbaus.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
In den meisten Fällen werden Sie bei einem Austausch von Fenstern keine Baugenehmigung benötigen. Vor allem im Neubaubereich ist dies der Fall, da hier mit genormten Maßen und Modellen gearbeitet wird. Dennoch gibt es besondere Situationen, bei denen der Fenstertausch nicht ohne Weiteres erfolgen darf. Hierzu gehören:
- Die Optik der Fassade wird durch den Fenstertausch grundlegend verändert, z. B. in Stil, Farbe oder Design.
- Das neue Fenster ist größer oder kleiner als das alte, wodurch es zu statischen Veränderungen im Gebäude kommen kann. Dies gilt explizit auch für die Umwandlung von Fenstern in Türen.
- Das Gebäude, bei dem die Fenster ausgetauscht werden sollen, steht unter Denkmalschutz.
Beachten Sie, dass eine Baugenehmigung ggf. nicht die einzige Genehmigung ist, die Sie vor dem Fenstertausch einholen müssen. So muss bei einer Eigentumswohnung in einem Gebäude mit mehreren Parteien auch die Eigentümergemeinschaft Ihrer gewünschten baulichen Veränderung zustimmen.
Regionale Unterschiede und Regelungen
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regelungen, wann genau die Baugenehmigung einzuholen ist. Die Länder geben hier den gesetzlichen Rahmen vor, der durch die Städte und Gemeinden individuell ausgestaltet werden kann.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig beim zuständigen Bauamt, ob der geplante Fenstertausch ohne Weiteres erfolgen kann. Der Teufel liegt hier häufig im Detail, z. B. wenn die neuen Fenster mit Rahmen und Fensterbank einige zusätzliche Zentimeter in einen öffentlichen Gehweg hineinragen. Bereits dies kann zur Ablehnung des Baugesuchs führen.
Welche Schritte sind bei einer Genehmigung notwendig?
Der Genehmigungsprozess selbst ist formal unkompliziert, sofern Sie sich frühzeitig informieren und die notwendigen Dokumente zusammenstellen. Im Regelfall sollten Sie so vorgehen:
- Bauvorschriften prüfen: Prüfen Sie die lokalen Bauvorschriften, z. B. auf der Webseite des Bauamts oder wählen Sie die direkte Kontaktaufnahme.
- Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen, zu denen neben den Bauplänen und Skizzen auch die Beschreibungen der Materialien und des Designs gehören.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag beim Bauamt ein. Im Falle eines denkmalgeschützten Gebäudes reichen Sie Ihren Antrag bei der Schutzbehörde ein und beschreiben die geplanten Maßnahmen genau.
- Antrag prüfen lassen: Bauamt bzw. Denkmalschutzbehörde prüfen nun Ihren Antrag. Dies kann je nach Kommunen einige Wochen bis Monate dauern.
- Genehmigung abwarten: Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, sollten Sie die Genehmigung abwarten. Eventuell kann es zu geforderten Nachbesserungen im Antrag kommen.
Im stetigen Austausch mit einem Fachmann der Branche, z. B. vom Montagebetrieb Haß, wickeln Sie alle genannten Schritte sicher und stressfrei ab.
Fensterwechsel ohne Genehmigung – Risiken und Konsequenzen
Wenn Sie Ihren Fensterwechsel ohne eine Genehmigung durchführen, kann es teuer werden. Vor allem bei Gebäuden im Denkmalschutz sind rechtliche Schritte gegen den Eigentümer oder die Eigentümerin keine Seltenheit, wenn die schützenswerte Immobilie ohne Genehmigung verändert wurde.
Bußgelder sind je nach Bundesland unterschiedlich und können je nach Art und Härte des Vergehens von 5.000 Euro bis in die Millionen reichen. Bei gewöhnlichen Bestandsbauten sind Bußgelder nicht so hoch, allerdings kann der Rückbau im öffentlichen Interesse angeordnet werden. Dies bringt zusätzliche Arbeiten, Mühen und Kosten mit sich.
Fazit
Auch wenn eine Baugenehmigung nur in einigen Sonderfällen notwendig ist, sollten Sie sich frühzeitig über diese informieren und einen offenen Austausch mit den zuständigen Behörden anstreben. Als erfahrene Fensterbauer beraten wir Sie gerne persönlich und mit viel Branchenerfahrung.